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Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

  1. Die rechtliche Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bildet das HGB. Darüber hinausgehende Festlegungen werden im folgenden vereinbart. 
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als vorgenommen, wenn er innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von uns bestätigt wird oder die Leistung bereits ausgeführt wurde.
  3. Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.
  4. Mit der Unterschriftsleistung auf den Auftrag erkennt der Auftraggeber unsere allgemein bekannten Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an.
  5. Der Auftraggeber ist ab Eingang bei uns 3 Wochen an seine Bestellung gebunden, es sei denn, wir erheben gegen die Bestellung innerhalb dieser Zeit Widerspruch.
  6. Bei Stornierung des Auftrags werden Stornierungsgebühren in Höhe von 20 % des Auftragswertes, mindesten EUR 30,- erhoben.
  7. Ein Auftrag gilt seitens des Auftragnehmers dann als erfüllt, wenn die Ware, vertragsgemäß in Art und Menge, zur Abholung bereitsteht, sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden.
  8. Mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder seinem Beauftragten erlischt die Haftung des Auftragnehmers für die Ware. Gewährleistungsansprüche bleiben davon ausgenommen.
  9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung, Vorbehaltsware zurückzufordern, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.


2. Preis

  1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in EURO. Die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet, ebenso wie die Verpackungs- und Versandkosten.
  2. Die Ware kann per Paketdienst unserer Wahl oder per Spedition erfolgen.


3. Gewährleistung

  1. Keine Garantie auf Verschleißteile. Ein Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn Fabrikationsfehler vorliegen.
  2. Die in 3.1. genannte Gewährleistung wird vom Auftragnehmer auf alle Computer der Softline- oder Professional-Serie für die Zeitdauer von 12 Monaten gewährt. Auf alle anderen Produkte gewährt der Auftragnehmer eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber nach unserer Wahl das Recht der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung. Erst nach dreimaliger Nachbesserung des gleichen Mangels kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
  4. Zur Geltendmachung der unter 3.3. genannten Ansprüche ist der Auftraggeber verpflichtet, den Gewährleistungsnachweis (Rechnung) und eine genaue Fehlerbeschreibung vorzulegen. Fehlende Unterlagen werden, sofern dies möglich ist, gegen eine Kostenpauschale von EUR 20,- nacherstellt.
  5. Bei Fremdeingriff oder Änderung der Hardwarekonfiguration erlischt der Gewähr-leistungsanspruch.
  6. Im Falle der Rücksendung defekter Geräte, erfolgt diese ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers und muss in sachgerechter Verpackung erfolgen.
  7. Beanstandungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. auch Bedienungs- oder Konfigurationsfehler des Auftraggebers), werden als kostenpflichtige Überprüfung betrachtet und dem Auftraggeber mit einer aufwandabhängigen Testpauschale von mindestens EUR 30,-, zuzüglich MWSt. in Rechnung gestellt.


4. Zahlung

  1. Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sofort nach Rechnungslegung, ohne jeglichen Abzug, zu erfolgen.
  2. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 2 v.H.p.m. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.


5. Eigentumsvorbehalt

  1. Ware steht unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
  2. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen aller uns zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten, vor.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, die sich gegen sein Eigentum richten, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, gegenüber dem Justizorgan, eindeutig als solche zu benennen.


6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Meschede.


7. Teilnichtigkeit

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.